Weiterführende Informationen

für meine Patientinnen und Patienten

Privat- bzw. Selbstzahlerpraxis - was dies für Sie bedeutet:

Warum ich meine Praxis als Privat- bzw. Selbstzahlerpraxis führe und welche Vorteile dies hat:

Aus verschiedensten Gründen entschied ich mich nach der staatlichen Zulassung als Fachärztin, meine Praxis vertraglich unabhängig und damit selbstständig zu führen. Im wesentlichen, weil ich mich in der Ausübung meiner ärztlichen Tätigkeit, in der Entscheidung für die optimale Therapieform sowie deren Inhalt, Gestalt und Dauer nicht den Vorgaben der GKVen (GKV = Gesetzliche Krankenversicherung) unterordnen wollte.

Da gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegen, lautet ihre Aussage: „Eine Therapie muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein!“. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen werden somit nicht optimal, sondern unter Umständen nur „ausreichend“ behandelt. Eine Tatsache, die ich mit meiner Vorstellung ärztlicher Fürsorge nicht vereinbaren kann und möchte.

In meiner Praxis bzw. bei Inanspruchnahme meiner ärztlichen Leistungen können Sie also stets davon ausgehen, dass jede Therapie bzw. Verordnung ohne Einflussnahme der gesetzlichen Krankenkassen zu Ihrem Wohl individuell erarbeitet und ausschließlich mit Ihnen besprochen wird. Dies sichert nicht nur ein hohes Maß an Transparenz, sondern berücksichtigt auch alle Aspekte Ihres persönlichen Datenschutzes.

Ferner lassen sich alternative Heilkonzepte mit intensiver Zuwendung umsetzen, da immer ein individueller Behandlungszeitrahmen geschaffen wird. Dank optimierter Terminkoordination, wie sie nur in einer Privatpraxis zu realisieren ist, kann ich mir für jeden Patienten mehr Zeit nehmen und eine bestmögliche individuelle Diagnostik und Therapie anbieten.

Darüber hinaus ermöglicht mir die vertragliche Unabhängigkeit von den gesetzlichen Kassen, die Zahl meiner Patienten selbst zu bestimmen und damit unter deutlich geringerem Druck zu arbeiten. Dies begegnet meinen Patientinnen und Patienten nicht nur in den genannten Vorteilen, sondern vor allem auch durch die insgesamt ruhigere Atmosphäre sowie generell kurze Wartezeiten. Ein Umstand, den viele Patienten sehr zu schätzen wissen.

Übrigens: wie jeder andere Privatarzt, habe auch ich mich an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu halten und innerhalb geregelter Sätze abzurechnen. Keine Angst also vor überhöhten Kosten!
Information für gesetzlich Versicherte

Privatliquidation nach der Gebührenordnung für Ärzte

Ich führe meine Praxis als Privat- und Selbstzahlerpraxis. Jeder Patient erhält von mir eine Rechnung über die erbrachten Leistungen, die er innerhalb von 14 Tagen an mich überweist.

Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten im Rahmen des normalen Leistungskatalogs keine privatärztlichen Rechnungen.

Mittlerweile gibt es aber eine Reihe von Angeboten über Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte, mit der eine privatärztliche Behandlung versichert werden kann. Diese kann im Einzelfall sinnvoll sein.
Eine Ausnahme bildet die Zusatzregelung einiger Krankenkassen zur Teilerstattung osteopathischer Leistungen.
Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse.

Weitere Informationen über die Kosten einer privatärztlichen homöopathischen Behandlung und Zusatzversicherungen erhalten Sie auch unter www.zeitschrift-homoeopathie.de/kostenerstattung-einer-aerztlichen-homoeopathischen-behandlung
Information für privat Versicherte

Privatliquidation nach der Gebührenordnung für Ärzte

Jeder Patient erhält von mir eine Rechnung über die erbrachten Leistungen, die er innerhalb von 14 Tagen an mich überweist.

Private Krankenversicherungen erstatten in der Regel problemlos meine Rechnungen.

 

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